Aufgabe der Schiedsstelle ist die vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und Schiedsmänner in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen.
Für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist grundsätzlich die Schiedsstelle zuständig, in deren Bereich die antragsgegnerische Partei wohnt.
Die Stadt Nordhausen verfügt über eine Schiedsstelle mit folgendem Zuständigkeitsbereich:
Zuständig für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Nordhausen sowie die Ortschaften und Ortsteile der Stadt (Bielen, Leimbach, Herreden, Hesserode, Hörningen, Sundhausen, Steigerthal, Steinbrücken, Rüdigsdorf, Rodishain, Stempeda, Petersdorf und Buchholz)
Geschäftsstelle der Schiedsstelle:
Stadtverwaltung Nordhausen
Rechtsamt
Markt 1
99734 Nordhausen
Telefon 03631 696494
Telefax 03631 696830
Email: Rechtsamt@Nordhausen.de
Vorsitzende:
Frau Veronika Gülland
Sondershäuser Straße 49
99734 Nordhausen
Telefon: 0 36 31/ 60 32 80 (ab 18:00 Uhr)
Stellvertreter:
Herr Sebastian Drechsler
Johannes-Thal-Straße 6
99734 Nordhausen
Tel. 0179/1002012
Dokumente
Es sind keine speziellen Unterlagen erforderlich.