Entwurf des Regionalplans Nordthüringen - REDEN SIE MIT!

Stellungnahme der Stadt Nordhausen vom 08.11.2018

Seit 03.09.2018 befindet sich der Entwurf des „Regionalplans Nordthüringen – Entwurf 2018“ in der Anhörung.

Die Bürgerinnen und Bürger, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Gebietskörperschaften, Verbände, Vereine, die Wirtschaft usw. Nordthüringens hatten bis einschließlich 08.11.2018 die Möglichkeit, sich zum Entwurf zu äußern.

Die Stadt Nordhausen hat fristgerecht eine umfassende, die vielen Aspekte des Regionalplanentwurfs aufnehmende, Stellungnahme abgegeben.

Sie können die Stellungnahme hier einsehen!

Zusammenfassung: Regionalplan Nordthüringen

Regionalplan Nordthüringen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Regionalplan Nordthüringen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Sie möchten sich an der Diskussion über den Entwurf des Regionalplans Nordthüringen beteiligen?

Hier finden Sie die relevanten Informationen, Ansprechpartner und Kontaktdaten.

Bitte beachten Sie:
  • Es ist wichtig, dass Sie als Bürgerin oder Bürger am Verfahren teilnehmen.
  • Bitte führen Sie immer den konkreten Planbestandteil sowie dessen Gliederungspunkt, z. B. Rohstoffgewinnung Gips PB | Z 4-1 an.
  • Die Stadt Nordhausen ist als Behörde ebenfalls am Verfahren beteiligt.
  • Hier geht es zum Planentwurf

1. Was ist der Regionalplan?

Mit dem Regionalplan legt die Regionale Planungsgemeinschaft die räumliche und strukturelle Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest.

Dieser regionale Ordnungs-, Entwicklungs- und Sicherungsrahmen stellt ein wesentliches Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Ortsplanung dar.

Der Plan enthält Aussagen zur Windenergienutzung, zu Freiraumsicherung und Rohstoffgewinnung und vorsorgende Rohstoffsicherung, etc. Begleitend zum Regionalplan wird ein Umweltbericht zum Regionalplan ausgebracht. Der Regionalplan setzt damit die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan um.

2. Warum wird der Regionalplan geändert?

Am 29.10.2012 ist der Regionalplan Nordthüringen in Kraft getreten. Infolge der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen ist die Änderung des Regionalplanes Nordthüringen erforderlich geworden. Diese wurde am 25.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet.

3. Wer ist dafür in Nordthüringen verantwortlich?

Die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen ist Träger der Regionalplanung in der Planungsregion Nordthüringen – einer von vier Planungsregionen im Freistaat Thüringen. In der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen sind die Landkreise Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuserkreis und Unstrut-Hainich-Kreis sowie die im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesenen kreisangehörigen Städte Artern, Bad Langensalza, Heiligenstadt, Leinefelde-Worbis, Mühlhausen, Nordhausen und Sondershausen als Körperschaft des öffentlichen Rechts zusammengeschlossen.

4. Wo ist der Entwurf des Regionalplans einsehbar?

Der Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den vorstehend genannten, weiteren nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen liegen

vom 3. September 2018 bis einschließlich 8. November 2018

in der Stadtverwaltung Nordhausen, Amt für Stadtentwicklung, Stadthaus, 2. OG, Raum 208, Markt 1, 99734 Nordhausen zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten aus. [Link auf Homepage]

Sämtliche Unterlagen zum Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen sind während des Auslegungszeitraums unter: www.regionalplanung.thueringen.de eingestellt.

5. Wie können die Bürgerinnen und Bürger mitwirken?

Regionalplan (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Regionalplan (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Die gesetzlichen Regelungen des Landes Thüringen sehen vor, dass die Öffentlichkeit zu den Plänen Stellung nehmen darf. Entsprechend können Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum der Beteiligung alle Planungsdokumente einsehen und eine eigene Stellungnahme direkt abgeben.

Wichtig!
Für jede Anregung ist konkret der Planbestandteil
  • Regionalplan (RP)
  • Umweltbericht zum Regionalplan (UB)
  • Gliederungspunkt / Planansatz / Kartenausschnitt
zu benennen, auf den sich diese bezieht.

Formulieren Sie nach Möglichkeit bitte konkrete Änderungsvorschläge, denn jede Anregung ist zu begründen!

Daneben sind Angaben zu Name, Vorname, Adresse, Datum der Stellungnahme und Unterschrift aufzuführen.

6. Wo kann ich meine Stellungnahme einreichen?

Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist bei der

Regionalen Planungsstelle Nordthüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Am Petersenschacht 3,
99706 Sondershausen

schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen können auch per E-Mail an regionalplanung-nord@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden.

7. Was geschieht mit meiner Stellungnahme?

Die regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen ist im Planverfahren verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen Fachleute. Bei der fachlichen Bewertung bzw. Abwägung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt werden kann. Die Entscheidung über die Berücksichtigung fällt die Planungsgemeinschaft. Sofern fachlich erforderlich, wird die Planung angepasst.

Stellungnahme einreichen:

Postalisch oder zur Niederschrift:
Regionalen Planungsstelle Nordthüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Am Petersenschacht 3,
99706 Sondershausen
per E-Mail:

Informations-Veranstaltung der Stadt Nordhausen vom 20.09.2018:

Unterlagen zur Info-Veranstaltung zum Download:

Bürgerversammlung Buchholz und Steigerthal am 19. Oktober 2018:

Die Präsentation zur Bürgerversammlung können Sie hier abrufen:
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