Meldung

Landkreis informiert: Stallpflicht für Geflügel wird ab 26.02.2021 aufgehoben

Donnerstag, 25. Februar 2021, 08:38 Uhr
Der Landkreis Nordhausen hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel zum morgigen Freitag, 26. Februar, wieder auf. Damit können nun wieder gewerblich oder privat gehaltene Bestände von Vögeln wie zum Beispiel Hühnern, Puten, Enten, Gänse und weiteren Geflügelarten Auslauf ins Freigelände erhalten und müssen nicht länger nur in geschlossenen Ställen gehalten werden. Die Stallpflicht für Geflügel kann aufgehoben werden, weil sich die Seuchenlage in Thüringen deutlich beruhigt hat. Im Zeitraum der Aufstallung war im Landkreis Nordhausen kein vermehrtes Sterben von Wildvögeln zu beobachten. Ebenso zeigten Untersuchungen im Rahmen des Monitorings bei Wildvögeln keine weiteren Funde der hochpathogenen aviären Influenza, sprich Geflügelpest. Aufgrund des gesunkenen Risikos ist nun wieder eine Freilandhaltung für Geflügel möglich. Das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen musste nach einem amtlich festgestellten Ausbruch der Geflügelpest H5 N8 in Wipperdorf Anfang Januar eine Stallpflicht erlassen.
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