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TA-Nordhausen beschreibt Zerrbild der gemeinsamen Arbeit im Stadtrat

Mittwoch, 03. März 2021, 12:26 Uhr
Der heutige Artikel in der Thüringer Allgemeine Nordhausen „Aufstand der Stadträte“ sowie der zugehörige Kommentar der Redakteurin Kristin Müller suggeriert in der Absolutheit ein zerrüttetes Verhältnis zwischen Oberbürgermeister und Stadtrat der Stadt Nordhausen.

„Aus meiner Sicht und mit Blick auf die in den letzten dreieinhalb Jahren erlebte gute Zusammenarbeit mit allen Stadträten, widerspiegelt dieser Beitrag nicht ansatzweise die vor allem zielgerichtete, pragmatische und im Sinn der Nordhäuserinnen und Nordhäuser erfolgte gemeinsame Arbeit in den Ausschüssen und im Stadtrat,“ so Oberbürgermeister Kai Buchmann.
Sonst würde die Stadt nicht dort stehen, wo sie sich jetzt befindet: Die 5-jährige Pleitephase wurde in 2020 5 Jahre vorfristig beendet und die Haushaltslage ist - anders als in den letzten Jahrzehnten und im landesweiten Vergleich - mit einem bereits im alten Jahr genehmigten Haushalt 2021 unter Kontrolle. Zwei große und bedeutende Baumaßnahmen werden mit Feuerwache und Theater gleichzeitig gestemmt, zudem viele mittelgroße und kleinere, z.B. müssen wir uns für die Kindergärten und Schulen dieser Stadt nicht schämen, Versäumnisse der Vergangenheit werden durch Investitionen in Straßen, Radwege und Brücken etc. wieder aufgeholt. Die Stadt ist in Zeiten wie diesen handlungsfähig und nicht erheblich abhängig von Entscheidungen Dritter. Diese nicht wegzudiskutierenden Erfolge sind nur mit einer funktionierenden Verwaltung und einer problemlösungs- und ergebnisorientierten Zusammenarbeit im Stadtrat möglich. „Und über beides verfügt die Stadt Nordhausen“, so der Oberbürgermeister.

Oberbürgermeister Buchmann gibt aber auch zu bedenken, dass „zum Tango immer zwei gehören“. „Kommunikation verstehe ich nicht als Einbahnstraße. Als Oberbürgermeister stimme ich - als einer von 37 - mit im Stadtrat der Stadt Nordhausen und stehe als Ansprechpartner allen Stadträten zur Verfügung. Daher können Probleme, die den Stadträten auf der Seele brennen, ohne großen Zeitverlust und im direkten Gespräch mit mir oder den Sachgebieten der Verwaltung versucht werden zu lösen. Von dieser Möglichkeit macht der Stadtrat leider aus meiner Sicht zu wenig Gebrauch - meine Tür steht aber immer offen. So würden manche gleich zu erledigenden Angelegenheiten gar nicht erst die Flughöhe von Stadtratsentscheidungen erreichen, so dass manche Anträge den Schluss zulassen könnten, dass wir aktuell wenig gravierende Probleme in der Stadt haben oder das Thema auf andere Gründe zurückzuführen ist. Ich stelle für mich fest: Machen anstatt zu reden, führt zu guten Ergebnissen unter dem Einsatz begrenzter Ressourcen, denn jeder Euro (Steuergeld) kann nur einmal ausgegeben werden.“

„Trotzdem können und werden Diskussionen oder Interessenkonflikte im Stadtrat auftreten - und das ist in einer Demokratie wichtig, legitim und zeugt von politischer Kultur“, so Buchmann weiter.
Für die gemeinsame Arbeit von Stadtrat und Stadtverwaltung gelten folgende, nicht von der Hand zu weisende Rahmenbedingungen:
  • Der Stadtrat ist Teil der Verwaltung und kein Parlament im klassischen Sinn. Die Aufgaben zwischen Oberbürgermeister, Stadtverwaltung und Stadtrat sind klar durch die Kommunalgesetzgebung für den Freistaat Thüringen geregelt und einzuhalten.
  • Die Hauptsatzung der Stadt Nordhausen ergänzt den vorgegebenen gesetzlichen Rahmen der Thüringer Kommunalordnung, darf diesen gesetzlichen Bestimmungen dabei nicht widersprechen.
  • Die nachrangig gültige Geschäftsordnung hat sich der Stadtrat selber gegeben. Zu Beginn der laufenden Legislatur wurden im Jahr 2019 Änderungen in einer Arbeitsgruppe der Fraktionsvorsitzenden erarbeitet. Diese Änderungen der Fraktionen wurden beschlossen, nachdem sie von der Kommunalaufsicht vorab geprüft wurden, was dem normalen Prozedere entspricht. Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung halten sich im Arbeitsablauf an diesen vom Stadtrat vorgegebenen Rahmen.
  • Änderungen/ Anpassungen im gesetzlich möglichen Rahmen können jederzeit sachlich und im Sinne der geltenden Gesetze vorgeschlagen sowie Anpassungen vorgenommen werden. Das ist wiederum das Recht des Stadtrats, was er nun nach einem gewissen Zeitablauf anstrebt. Es gibt absolut keine Animositäten aus Sicht des Oberbürgermeisters, da auch er klare Regeln der Zusammenarbeit zwischen Stadtrat, Oberbürgermeister und Verwaltung präferiert.
  • Auch der Stadtrat muss seine zugewiesenen Aufgaben erfüllen können. Den ehrenamtlichen Stadträten sollte genügend Zeit für die Diskussion über die wichtigen und richtungsweisenden Entscheidungen für die Entwicklung der Stadt gegeben werden und sie nicht hauptsächlich mit „Tagesgeschäft“ zu beschäftigen.
  • Richtig ist, dass der Bürgermeister zum Vollzug der Beschlüsse verpflichtet ist. Bei der Umsetzung ist aber die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung auch im Hinblick auf personelle und finanzielle Rahmenbedingungen zu beachten. Es ist nicht möglich, Personal sowie fachliche, zeitliche, finanzielle Ressourcen in der Stadtverwaltung „auf Vorrat“ vorzuhalten. Das würde zurecht die Bürgerinnen und Bürger, Stadtrat, die Kommunalaufsicht, den Bund der Steuerzahler, Polizei u.a. wegen Steuergeldverschwendung oder Untreue auf den Plan rufen.

„In diesen Zeiten erwarten die Bürgerinnen und Bürger ein Miteinander und Geschlossenheit der politischen Akteurinnen und Akteure. Dem verschließe ich mich nicht!“, so Buchmann abschließend.
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