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Im Museum Flohburg „geht’s ums Geld“

Donnerstag, 26. August 2021, 14:32 Uhr
Paul Lauerwald (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Paul Lauerwald (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Nordhausen (psv) Am Sonntag, 29. August, um 11 Uhr, wird durch Oberbürgermeister Kai Buchmann eine neue Sonderausstellung zur Reichsstadtgeschichte Nordhauses eröffnet. Der Nordhäuser Münzexperte Paul Lauerwald, Mitglied des Nordhäuser Geschichts- und Altertumsvereins, hat in den letzten Jahren nicht nur die Münzsammlung der städtischen Museen neuinventarisiert, sondern auch diese Ausstellung konzipiert.

In der zweiten Ausstellung der Reihe „800 Jahre Reichsstadt Nordhausen“ mit dem Titel „Reichsstadt ist…eigenes Geld?“ geht es um das Münzwesen als wichtige Facette der vormodernen Lebenswelt Reichsstadt. Gemäß dem Fragezeichen im Titel verdeutlicht die Präsentation, in welchem Verhältnis Reichsstadt und Münzprägung generell zueinanderstanden und inwiefern beziehungsweise wann die Prägung eigener Münzwährungen für die Bürgerschaft der Reichsstadt Nordhausen überhaupt erforderlich oder zielführend war. In mehreren Stationen beleuchtet die Ausstellung die Entwicklung der Münzprägung im vormodernen Nordhausen vom 10. Jahrhundert bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit um 1800. Neben interessanten Münzen wie Brakteaten oder Talern werden andere spannende Objekte mit Bezug zur Münzprägung wie etwa Prägestempel oder historische Wertetabellen gezeigt. Eine besondere Rolle spielt in der Ausstellung zudem die Frage, inwieweit die Bürgerschaft der Reichsstadt Nordhausen an das zur Prägung eigener Münzen notwendige Edelmetall kommen konnte und inwiefern die entsprechenden Bedingungen das Münzwesen beeinflussten. Dabei erfahren unterschiedliche Episoden der Stadtgeschichte wie der große Konflikt zwischen Friedrich I. „Barbarossa“ und Herzog Heinrich dem Löwen, die Zeit des Dreißigjährigen Krieges oder das 18. Jahrhundert gleichermaßen Beachtung.
Die Vernissage findet unter den Auflagen der aktuellen Corona-Schutzverordnung statt (Abstandseinhaltung, Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung). Aus diesem Grund ist die Teilnehmerzahl auf max. 40 Personen begrenzt.
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