Ausschreibungen & Auslegungen

Durchführung des 53. Rolandfests der Stadt Nordhausen als öffentliche Einrichtung

30.11.2020 - 05.03.2021
Die Stadt Nordhausen beabsichtigt vom 11. bis zum 13. Juni 2021 das Rolandsfest als öffentliche Einrichtung durchzuführen.

Das Rolandsfest wird sich auf folgende Örtlichkeiten erstrecken:
  • Platz zwischen den Grundstücken Markt 1 und Markt 15 (Rathausplatz), Kranichstraße von Kreisel Pferdemarkt bis Kreisel Kornmarkt, Kornmarkt, Töpferstraße von Kreisel Kornmarkt bis Einmündung Käthe-Kollwitz-Straße, Parkplatz am Petersberg, Rautenstraße, Petersberg und Gehegeplatz.


Die zur Verfügung stehenden Standplätze, hängen von dem zum tatsächlichen Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen „Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ sowie der ergänzenden „Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS CoV-2“ ab.

Folgende Kategorien und Sortimente sollen mit nachstehenden Obergrenzen in Prozent auf dem Rolandsfest vertreten sein:
  • Schausteller mit Fahrgeschäften 6%
  • Bierstände und sonstige Stände mit alkoholischem Angebot 7%
  • Sonstige Getränkestände 10%
  • Imbissstände mit Verkauf von Alkoholfreien Getränken 30%Stände mit allgemeinen Wirtschaftsgütern 47%


In Bezug auf die Gestaltung der Marktstände wird auf § 9 der Nordhäuser Marktsatzung verwiesen. Die Regeln für die Teilnahme am 53. Rolandsfest können aus der § 8 der Nordhäuser Marktsatzung entnommen werden. Die Vergabe erfolgt nach den im § 7 erwähnten Vergaberichtlinien. Diese beinhalten:

  • a. Zuverlässigkeit des Bewerbers
  • b. Attraktivität des Angebotes des Bewerbers bezüglich des Warenangebotes
  • c. Attraktivität des Bewerbers in Bezug auf das äußere Erscheinungsbildes des Marktstandes
  • d. Erfahrung des Bewerbers
  • e. Regionale Ansässigkeit des Bewerbers


Die Nordhäuser Marktsatzung und die privatrechtliche Entgeltordnung können unter www.nordhausen.de unter der Rubrik Ortsrecht eingesehen werde.
Bewerbungen für eine Teilnahme am diesjährigen Rolandsfests sind ab dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch bis zum 5. März 2021 entweder über die einheitlich Stelle (www.einheitlich-stelle.thueringen.de) oder bei der Stadtverwaltung Nordhausen möglich. Entscheidend ist der E-Mail-Eingang bzw. Posteingang.

gez. Kai Buchmann, Oberbürgermeister
zur Übersicht
Wir verwenden Cookies um die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren und geben hierzu Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website an Partner weiter. Mehr Informationen hierzu finden Sie im Impressum und der Datenschutzerklärung.