Bürgerservice

Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

Kontakt Sachgebiet Friedhöfe

Telefon:03631/ 696 4100

Telefon 2:03631/ 696 4112

Fax:03631/ 696 869

E-Mail:friedhof@nordhausen.de

Anschrift:Stadt Nordhausen
Hauptfriedhof
Stresemannring 50
99734 Nordhausen

Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Die Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte sowie die damit verbundene Regelung zur Beräumung der Grabstätte sind schriftlich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Nordhausen zu beantragen. Der Antrag ist vom Rechteinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Vertretung eigenständig zu stellen. Die Genehmigung setzt die Erfüllung der geltenden Ruhefristen voraus.

Ruhefristen:
  • Urne - 20 Jahre
  • Sarg - 30 Jahre

Selbstberäumung:
  • Entfernung aller baulichen Elemente sowie der Fundamente
  • Entfernung sämtlicher Bepflanzung auf der Grabstätte
  • Fläche begradigen und aufbringen einer Rasenansaat

Informationen


Downloads

Dokumente

- Personalausweis
- ggf. Vollmacht

Fristen

Die Genehmigung des Antrags auf Selbstberäumung einer Grabstätte erlischt, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung der Genehmigung erfolgt ist.

Bemerkung

Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.