Bürgerservice
Downloads
Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte
Kontakt Sachgebiet Friedhöfe
Fax:03631/ 696 869
Anschrift:Stadt Nordhausen
Hauptfriedhof
Stresemannring 50
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: Bitte möglichst nach Vereinbarung
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Die Rückgabe des Nutzungsrechts an einer Grabstätte sowie die damit verbundene Regelung zur Beräumung der Grabstätte sind schriftlich bei der Friedhofsverwaltung der Stadt Nordhausen zu beantragen. Der Antrag ist vom Rechteinhaber oder einer von ihm bevollmächtigten Vertretung eigenständig zu stellen. Die Genehmigung setzt die Erfüllung der geltenden Ruhefristen voraus.
Ruhefristen:
Selbstberäumung:
Ruhefristen:
- Urne - 20 Jahre
- Sarg - 30 Jahre
Selbstberäumung:
- Entfernung aller baulichen Elemente sowie der Fundamente
- Entfernung sämtlicher Bepflanzung auf der Grabstätte
- Fläche begradigen und aufbringen einer Rasenansaat