Antrag kann persönlich oder schriftlich in der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Der Antrag kann nur von der zuständigen Person oder deren Bevollmächtigten gestellt werden.
Die Genehmigung ist erst möglich, wenn die Ruhefristen aller Bestattungen abgelaufen sind.
Dokumente
Grabnummernkarte/Grabstättennutzungsvertrag
ggf. Vollmacht/Genehmigung des Nutzungsberechtigten
Fristen
Hat der Antragsteller Selbstberäumung der Grabanlage angezeigt, gilt eine Frist von 3 Monaten nach Tag der Genehmigung.
Bemerkung
Die Gebühren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Friedhofsgebührensatzung.
Selbstberäumung heißt:
- Entfernung aller baulichen Elemente incl. Fundamente
- Entfernung aller Bepflanzung
- Fläche begradigen und Rasenansaat