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Hundesteuer
Kontakt Stadtkämmerei
Fax:03631 / 696 820
E-Mail:kaemmerei@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Stadtkämmerei
Markt 1
99734 Nordhausen
Dienstgebäude: Postgebäude, Lutherplatz 5
Erreichbarkeit:Montag: 8.30 - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
HUNDESTEUERANMELDUNG
Jede Person, die in der Stadt Nordhausen oder in den Ortsteilen einen oder mehrere Hund(e) bei sich hält, muss einen Hund anmelden und Hundesteuern bezahlen. Der Hund ist unverzüglich nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Folgende Jahresbeträge gelten für die Hundesteuer:
Der Hund ist beim Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen mittels des Formulars Hundesteueranmeldung (als Download verfügbar) schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail oder persönlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen erfolgen. Eine Anmeldung des Hundes per Telefon ist nicht möglich.
Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen:
• Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) hat der Halter die Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip durch Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder eines EU-Heimtierausweises nachzuweisen.
• Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Entsprechend § 113 Abs. 2 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vorliegt.
• Im Falle einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind Nachweise oder ggf. schriftliche Erläuterungen einzureichen.
Für jeden gehaltenen Hund ist ein Formular "Hundesteueranmeldung" auszufüllen.
Die Hundesteuermarke wird nach Anmeldung des Hundes dem Hundehalter per Post zugesandt. Diese kostet 5,00 €. Zusätzlich mit der Hundesteuermarke wird ein Gebührenbescheid für die Bezahlung der Marke versandt. Für jeden Hund wird eine eigene Hundesteuermarke vergeben.
HUNDESTEUERABMELDUNG
Der Hund ist beim Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen mittels des Formulars Hundesteuerabmeldung (als Download verfügbar) schriftlich abzumelden:
Sind Sie mit Ihrem Hund aus der Stadt Nordhausen verzogen, müssen Sie den Hund selbständig abmelden, dies erfolgt nicht automatisch durch die neue Gemeinde. Hier geben Sie auf dem Formular "Hundesteuerabmeldung" einfach Ihre neue Anschrift an, weitere Nachweise sind hierbei nicht erforderlich.
Jede Person, die in der Stadt Nordhausen oder in den Ortsteilen einen oder mehrere Hund(e) bei sich hält, muss einen Hund anmelden und Hundesteuern bezahlen. Der Hund ist unverzüglich nach der Aufnahme in den Haushalt anzumelden.
Folgende Jahresbeträge gelten für die Hundesteuer:
- für den Ersthund 72,00 €
- für den Zweithund 120,00 €
- für jeden weiteren Hund 160,00 €
- für das Halten gefährlicher Hunde 400,00 €.
Der Hund ist beim Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen mittels des Formulars Hundesteueranmeldung (als Download verfügbar) schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail oder persönlich an das Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen erfolgen. Eine Anmeldung des Hundes per Telefon ist nicht möglich.
Folgende Unterlagen sind der Anmeldung beizufügen:
• Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 Thüringer Chippflichtverordnung (ThürChipVO) hat der Halter die Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip durch Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder eines EU-Heimtierausweises nachzuweisen.
• Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Entsprechend § 113 Abs. 2 VVG hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) vorliegt.
• Im Falle einer Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung sind Nachweise oder ggf. schriftliche Erläuterungen einzureichen.
Für jeden gehaltenen Hund ist ein Formular "Hundesteueranmeldung" auszufüllen.
Die Hundesteuermarke wird nach Anmeldung des Hundes dem Hundehalter per Post zugesandt. Diese kostet 5,00 €. Zusätzlich mit der Hundesteuermarke wird ein Gebührenbescheid für die Bezahlung der Marke versandt. Für jeden Hund wird eine eigene Hundesteuermarke vergeben.
HUNDESTEUERABMELDUNG
Der Hund ist beim Sachgebiet Steuern der Stadt Nordhausen mittels des Formulars Hundesteuerabmeldung (als Download verfügbar) schriftlich abzumelden:
- beim Ableben des Hundes reichen Sie bitte entsprechende Nachweise (Bescheinigung des Tierarztes) in Kopie ein.
- bei der Abgabe des Hundes müssen die Daten (Name, Vorname, vollständige Anschrift) des neuen Hundehalters angegeben werden. Ohne diese Angaben kann eine Abmeldung nicht erfolgen.
Sind Sie mit Ihrem Hund aus der Stadt Nordhausen verzogen, müssen Sie den Hund selbständig abmelden, dies erfolgt nicht automatisch durch die neue Gemeinde. Hier geben Sie auf dem Formular "Hundesteuerabmeldung" einfach Ihre neue Anschrift an, weitere Nachweise sind hierbei nicht erforderlich.