Beantragung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für das Schuljahr 2021/2022
Auch weiterhin sind alle Sportstätten der Stadt Nordhausen wegen der Eindämmung des Coronavirus auf unbestimmte Zeit geschlossen. Ungeachtet dessen wird das Verfahren zur Vergabe der Sportstätten auch in diesem Jahr in bekannter Weise durchgeführt, so dass nach Aufhebung der Pandemie-Maßnahmen alle Vorbereitungen getroffen sind, den regelmäßigen Trainings-und Wettkampfbetrieb ohne Verzögerungen fortzuführen. Bis zum 30. Juni 2021 sind dafür die Anträge auf Sportstättennutzung bei der Stadt Nordhausen abzugeben.
Die Beantragung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis 31. Juli 2022 startet ab jetzt.
Dokumente
Zur Antragstellung dient das Formular 1 Antrag auf Überlassung von Nutzungszeiten in kommunalen Sportstätten - regelmäßige Nutzung. Das Antragsformular ist direkt im Sachgebiet Schulen, Jugend und Sport, Tel.: 03631-696493 oder unter www.nordhausen.de erhältlich. Bis zum 30. Juni 2021 ist das Formular bei der Stadt Nordhausen, Amt für Bildung und Kultur, SG Schulen, Jugend und Sport, Markt 15 in 99734 Nordhausen unter Angabe folgender Inhalte einzureichen:
1. Name der Sportstätte.
2. Übungstag mit konkreter Angabe der Nutzungsdauer für eine Trainingseinheit.
3. Sportart mit konkreten Angaben zum Altersbereich der Teilnehmer (Alter von – bis).
4. durchschnittliche Teilnehmerstärke der Trainingsgruppe.
5. Teilnahme an Wettspiel- bzw. Wettkampfklasse / Freizeitsport.
Bestehende Bescheide für das Schuljahr 2020/2021 laufen grundsätzlich am 31. Juli 2021 aus. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet.
Fristen
Das Formular ist bis spätestens 30.06.2021 einzureichen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge werden nachrangig bearbeitet.