Meldung

Räumpflicht bei einseitigen Gehwegen: 2013 ist die gegenüberliegende Straßenseite dran

Mittwoch, 12. Dezember 2012, 15:04 Uhr
Nordhausen (psv) Der Winter hat Einzug gehalten und vielen zur Freude Schnee gebracht. Doch damit wird auch wieder die Räum- und Streupflicht auf den Straßen und den Gehwegen notwendig. Auf eine Besonderheit weist jetzt das städtische Bauamt hin.

In Straßen, in welchen nur ein einseitiger Gehweg vorhanden ist, muss ab dem 1. Januar 2013 der Grundstückseigentümer des dem Gehweg gegenüberliegenden Grundstücks der Räum- und Streupflicht nachkommen. Dies ist in der Straßenreinigungssatzung in den Paragraphen 9 und 10 geregelt. Darin heißt es, dass bei Straßen mit einseitigen Gehwegen die Winterdienstpflicht jährlich wechselt. In Jahren mit geraden Endziffern sind die Eigentümer der auf der Gehwegseite und in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Gründstücke verpflichtet.

(www.nordhausen.de; Suchbegriff: Straßenreinigungssatzung)

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