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Der Öffentliche Personennahverkehr in der Stadt Nordhausen

Dienstag, 29. Januar 2019, 15:34 Uhr
ÖPNV der Stadt Nordhausen  (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) ÖPNV der Stadt Nordhausen (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
Nordhausen (psv) Als ein gemeinsames Unternehmen von Landkreis und Stadt Nordhausen erbringen die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) die öffentlichen Personenverkehrsdienste (inklusive des freigestellten Schülerverkehrs) auf dem Gebiet des gesamten Landkreises Nordhausen. Am Unternehmen ist die Stadt Nordhausen mit 70 % und der Landkreis mit 30 % beteiligt. Stadt und Landkreis haben unternehmensintern und vertraglich bindend die Selbstbestimmung für die Linien auf dem Gebiet der jeweiligen Gebietskörperschaft geregelt, d.h. jeder Gesellschafter ist dafür verantwortlich, welche Linien und in welchem Umfang durch die gemeinsame Gesellschaft VBN bedient werden.

„Ich bin in zweierlei Hinsicht vom Vorgehen des Landrates verwundert. Zum einen, dass sich der Landkreis über den ÖPNV der Stadt und die Anbindung eines Stadtteils Nordhausens sorgt. Der Stadtteil Krimderode ist bereits gut durch den ÖPNV angebunden“, so Oberbürgermister Kai Buchmann. „Andererseits ist die Zuständigkeit für das städtische Streckennetz vertraglich geregelt: Der Betrieb der Straßenbahn und aller anderen ÖPNV-Linien in Nordhausen ist alleiniges Aufgabengebiet der Stadt. Dies regelt § 1 der Zusammenarbeits-Vereinbarung zum öffentlichen Personennahverkehr zwischen Landkreis und Stadt aus dem Jahr 2009, dass jede Partei für die Durchführung der öffentlichen Personenverkehrsdienste verantwortlich ist. Verantwortlich wird im Vertrag als Selbstbestimmung der Aufgabenträger angesehen, welche Linien und in welchem Umfang diese durch die gemeinsame Gesellschaft bedient werden,“ so der Oberbürgermeister.

Die Differenzierung der Aufgaben beider Gesellschafter erfolgt über eine innerbetriebliche Trennungsrechnung, so dass für Betrieb, Unterhalt, etc. der Linien im Stadtgebiet allein die Stadt aufkommt. Dementsprechend hat erst vor zwei Jahren der Stadtrat u.a. mit Beschlüssen am 14.06.2017 die städtischen Linien und deren Bedienhäufigkeit im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag und im Nahverkehrsplan festgelegt. Der erstellte und aktuell gültige Nahverkehrsplan sah diesbezüglich keine Schwachstellen in der Versorgung.
Abweichungen hiervon sind möglich, wenn der Stadtrat dies beschließt. Solch ein Beschluss bedarf ausreichender Vorbereitungen zur Bedarfsermittlung bzw. die betriebswirtschaftliche Abbildung (Investition PLUS Folgekosten), hiermit müssen sich zunächst die Gremien der Verkehrsbetriebe (Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) und danach der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschäftigen.

Eine Streckenerweiterung muss allerdings gleichzeitig unter dem Eindruck der Bestandssanierung des Streckennetzes in den nächsten Jahren diskutiert werden, nicht zuletzt die Schaffung der Barrierefreiheit an den Haltestellen binden enorme Investitionsmittel der VBN. „Wir sind stolz auf den wirtschaftlichen Betrieb der HVV und die Leistung unserer kommunalen Unternehmen als Dienstleister aber auch als Arbeitgeber! Diese Struktur ermöglicht es, defizitäre Bereiche, wie etwa Badehaus aber auch den ÖPNV der Stadt, aufrechtzuhalten. Eine Schieflage eines Teils, durch eine hohe achtstellige Investition in die Erweiterung des Straßenbahnnetzes ausgelöst, hätte Folgen für die gesamte Holding und somit zwangsläufig für die Stadt Nordhausen“, so der Oberbürgermeister.

Nordhausen bildet in der grundsätzlichen Gesetzesintention Thüringens, dass allein die kreisfreien Städte bzw. Landkreise Aufgabenträger des ÖPNV sind, eine Ausnahmestellung. In diesem Zusammenhang stellt der Oberbürgermeister abschließend die Frage, ob der Landkreis Nordhausen die Übernahme des städtischen ÖPNV und damit die Umlage der Kosten auf alle Kommunen des Landkreises plant, so wie thüringenweit üblich?
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