Meldung

Gemeinsame Pressemitteilung Stadt Nordhausen und SWG Nordhausen zu Thüringer Soforthilfeprogramm

Mittwoch, 25. März 2020, 13:13 Uhr
Die Corona-Krise stellt auch in Nordhausen viele Gewerbetreibende, Unternehmen und Selbstständige vor große wirtschaftliche Probleme. Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann und Inge Klaan, Geschäftsführerin der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft (SWG), begrüßen deshalb die finanziellen Soforthilfen vom Bund und dem Land Thüringen. Seit Montagnachmittag können Betroffene die Finanzhilfe-Anträge unter anderem auf der Homepage der Thüringer Aufbaubank herunterladen.

„Die Finanzhilfen sollen als Überbrückung unter anderem für den innerstädtischen Handel beziehungsweise Dienstleistungen nutzbar sein. Das wird allen Beteiligten helfen, die Auswirkungen der behördlich angeordneten Schließung abzumildern und zu überstehen. Wir wollen unser Möglichstes tun, damit auch zukünftig das Nordhäuser Stadtgebiet attraktiv bleibt,“ richtet sich Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann direkt an die Nordhäuser Unternehmer und Selbstständige.

Inge Klaan verdeutlicht, dass die Finanzhilfen rechtzeitig kämen und unter anderem auch für Mietzahlungen genutzt werden können. Die SWG hat rund 150 Gewerbetreibende als Mieter. „Wir sind für unsere Mieter da. Niemand muss in dieser Situation mit einer Kündigung rechnen. Bei Zahlungsproblemen bitten wir die Gewerbetreibenden darum, sich bei uns zu melden. Wir werden eine Lösung finden“, so die SWG-Geschäftsführerin. Aber, so Klaan weiter, die gewerblichen Mieter müssten jetzt ihre Anträge auf Finanzhilfe schnellstmöglich stellen, die SWG könne dies nicht für die Mieter tun.

Das Soforthilfeprogramm der Thüringer Landesregierung richtet sich an gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigte, einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das beinhaltet Soloselbständige aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen. Die Fördersummen belaufen sich - je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) - auf bis zu 5.000 (bis fünf Beschäftigte), 10.000 (sechs bis zehn Beschäftigte), 20.000 (elf bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat am Montag ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm auf den Weg gebracht.

Wir werden im Bedarfsfall angemessene Mietstundungen und Ratenvereinbarungen ermöglichen. „Auch wir als Unternehmen müssen fortlaufend Rechnungen bezahlen, Finanzierungen bedienen, Rechnungen von Bauunternehmen und Handwerkern sowie für kommunale Dienstleistungen begleichen,“ so Klaan weiter. Herr Wetzler, SWG-Leiter Wohnungswirtschaft, wird in den nächsten zwei Wochen alle Gewerbemieter persönlich kontaktieren, um allen Gewerbetreibenden die Möglichkeiten, der Soforthilfe zu vermitteln. Klaan appelliert, in der jetzigen Ausnahmesituation besonnen zu handeln und Ruhe zu bewahren.

Heute, am Mittwoch will die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden, mit dem auch privaten Mietern geholfen werden soll, die aufgrund des Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. „Wir warten jetzt die Entscheidung am Mittwoch ab“, so Klaan abschließend.

Weiterführende Hinweise für Unternehmer, die Finanzhilfe beantragen wollen:
  • Zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona und Antragsformulare: www.aufbaubank.de/corona
  • Hotline der Thüringer Aufbaubank: 0800-534-5676.
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