Meldung

Städtische Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS-CoV-2

Freitag, 27. März 2020, 15:03 Uhr
Nordhausen (psv) Um die weitere Ausbreitung des Virus SARS – CoV-2 zu begrenzen, sind bundesweit behördlich angeordnete Maßnahmen in Kraft getreten. Diese wurden durch die Verordnungen des Freistaats Thüringen (zuletzt Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO-) vom 26. März 2020) nochmals deutlich verschärft.

„Auf Anordnungen der Bundesregierung und des Freistaats Thüringen ist in unserer Stadt das soziale Leben stark eingeschränkt. Das Hauptziel der behördlich angeordneten Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, um einen Teil unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen und gleichzeitig die Funktionsfähigkeit wichtiger Bereiche des öffentlichen Lebens zu erhalten, beispielsweise des Gesundheitswesens, kritischer Infrastruktur sowie die Kranken- und Altenpflege,“ so Oberbürgermeister Kai Buchmann. Die Vorgaben des Landes hat die Stadtverwaltung Nordhausen bereits zu Beginn der vergangenen Woche schnellstmöglich umgesetzt. Eine Übersicht der derzeitig laufenden Maßnahmen der Stadtverwaltung:

Maßnahmen gegen das Coronavirus (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen) Maßnahmen gegen das Coronavirus (Foto: Stadtverwaltung Nordhausen)
1. Arbeit des Ordnungsamtes - verschärftes generelles Kontaktverbot

Das Ordnungsamt der Stadt Nordhausen unterstützt die zuständige Infektionsschutzbehörde, den Landkreis Nordhausen, im Rahmen der personellen Möglichkeiten bei der Durchsetzung der Festlegungen aus den bestehenden behördlich angeordneten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2. Die Kontaktverbotsregelung wurde durch die entsprechenden Thüringer Verordnungen (zuletzt vom 26. März) in Kraft gesetzt. Das Ordnungsamt wird bei festgestellten Verstößen gegen diese Verordnung die Personen zur Einhaltung der Regelungen aus den Allgemeinverfügungen auffordern und wenn erforderlich, auch Platzverweise aussprechen. Bei uneinsichtigen Personen werden die Sachverhalte aufgenommen und der zuständigen Behörde beim Landratsamt zur weiteren Bearbeitung (OWiG/ Bußgeldverfahren) übergeben. „Die allgemeine Lage in der Stadt Nordhausen ist derzeit entspannt, die Bürgerinnen und Bürger halten sich weitestgehend an die behördlichen Vorgaben. Hinweisen aus der Bevölkerung über mögliche Verstöße ist das Ordnungsamt nachgegangen. Bei Gaststätten und Geschäften gab es rückblickend kaum Auffälligkeiten,“ ordnet Ordnungsamtsleiter Christian Kowal die bisherigen Erfahrungen ein. „Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind mit den erforderlichen Schutzausrüstungen ausgestattet. Unabhängig davon gelten für diese Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auch die Sicherheitshinweise des RKI. Zu begrüßen ist der Aufbau eines Ordnungsdienstes im Landratsamt,“ so Kowal abschließend.

2. Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Keine öffentlichen Sprechzeiten mehr – Besuche nur in dringenden Fällen und mit vorheriger telefonischer Anmeldung

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs hat das Rathaus seit Dienstag, dem 17. März, den Besucherverkehr in den städtischen Dienstgebäuden stark eingeschränkt. Der „Dienst am Bürger“ erfolgt nur in den dringendsten Fällen und mit telefonischer Voranmeldung per Cityruf. Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser werden gebeten, unaufschiebbare Behördengänge im Nordhäuser Rathaus vorab telefonisch nachzufragen und ggfs. terminieren zu lassen.

Wohnsitzsan-, bzw. Wohnsitzummeldung
Was ist erforderlich:
  • das ausgefüllte und unterschriebene An- bzw. Ummeldeformular,
  • eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses,
  • die unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung,
  • für Rückfragen eine Telefonnummer

Wie geht es:
  • Im Bereich Bürgerservice unter www.nordhausen.de das An- bzw. Ummeldeformular aufrufen, ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben,
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen und vom Vermieter/ Wohnungsgeber unterschreiben lassen,
  • unterschriebenes Formular, unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung und Kopie des aktuell gültigen Personalausweises / Reisepasses einscannen,
  • Gescannte Dokumente per E-Mail an
buergerservice@nordhausen.de oder per Post an
Stadtverwaltung Nordhausen
Bürgerservice
Markt 15
99734 Nordhausen
senden.
Formulare und Informationen finden Sie im Bereich Bürgerservice unter www.nordhausen.de.

Beantragung von Führungszeugnissen
Mit einem elektronischen Personalausweis oder einem elektronischen Aufenthaltstitel kann ein Führungszeugnis online beim zuständigen Bundesamt für Justiz beantragt werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, ein Führungszeugnis im Bürgerservice zu beantragen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zum Bürgerservice der Stadt Nordhausen unter der Telefon-Nr. 03631/696555 auf.

Hundesteuer: Hunde online anmelden
Jede Person, die in der Stadt Nordhausen oder in den Ortsteilen einen oder mehrere Hund(e) bei sich hält, muss einen Hund anmelden und Steuern bezahlen. Das Tier ist bei der Stadt Nordhausen mittels des vorgegebenen Formulars „Hundesteuer-Anmeldung“ (Formular und ein umfassendes FAQ finden Sie im Bereich Bürgerservice unter www.nordhausen.de) schriftlich anzumelden. Die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars kann postalisch, per Fax, per E-Mail, oder persönlich an das SG Steuern der Stadt Nordhausen erfolgen. Eine Anmeldung des Hundes per Telefon ist nicht möglich.

Beantragung von Personaldokumenten
Für die Beantragung von Personaldokumenten ist ein persönliches Erscheinen notwendig, jedoch auf dringende Fälle beschränkt. Von der Dringlichkeit ist auszugehen, wenn eine Identitätsfeststellung sonst weder durch einen gültigen Personalausweis noch durch einen gültigen Reisepass oder Führerschein erfolgen kann. Das Thüringer Innenministerium hat darauf hingewiesen, dass Ausweisdokument bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin genutzt werden können und ihre Gültigkeit nicht verlieren.
In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150

Einsichtnahme in Bauleitplanungen der Stadt Nordhausen
Trotz der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist die Einsichtnahme der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen ausliegenden Unterlagen zu den Bebauungsplänen auch weiterhin möglich, darüber informiert jetzt das zuständige Amt für Stadtentwicklung. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation wird die Auslegungszeit der Bebauungspläne bis einschließlich 17. April 2020 verlängert.
Der Bebauungsplan Nr. 115-1 und 115-2 „Steuerung des Einzelhandels“ der Stadt Nordhausen sowie der Bebauungsplan Nr. 109 „Darrweg/Helmestraße“ der Stadt Nordhausen kann auch weiterhin eingesehen werden. Voraussetzung hierfür ist eine telefonische Terminvereinbarung unter den folgenden Rufnummern 03631 / 696-465 bzw. 696-357. Die Auslegungsunterlagen stehen auch weiterhin unter www.nordhausen.de zur Einsichtnahme bereit. Stellungnahmen sind bevorzugt in schriftlicher Form zu übermitteln, können jedoch auch mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.


In dringenden Fällen erreichen Sie die Stadtverwaltung:
24h-Cityruf: 03631 / 696-115
Zentralfax: 03631 / 696-150


Für das Standesamt gelten weiterhin die bereits kommunizierten Hinweise (Homepage der Stadt).

3. Geschlossene Einrichtungen

Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen:
Das Land Thüringen hatte die Schließung aller staatlichen sowie privaten Bildungseinrichtungen vorläufig bis zum Ende der Osterferien am 17. April 2020 angeordnet. Konkret betroffen sind Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gemeinsam mit den Trägern und entsprechend der Landesvorgaben hat die Stadt Nordhausen eine Notfallbetreuung organisiert. In zwölf Nordhäuser Kindertageseinrichtungen werden derzeit im Durchschnitt 60 Kinder betreut. Da ab den 26. März die Regelungen zur Notbetreuung gelockert wurden, ist ein Anstieg der zu betreuenden Kinder zu erwarten.
Des Weiteren hat die Stadt Nordhausen die Entlastung der Eltern bei den Kita- und Hortbeiträgen umgesetzt (Pressemitteilung vom 25. März 2020) geregelt. Die Träger haben signalisiert, dies ebenso umzusetzen.

Schließung von Museen, Stadtbibliothek, Dorfgemeinschaftshäuser, etc.:
Die Museen der Stadt Nordhausen, die Stadtbibliothek Nordhausen sowie das Badehaus Nordhausen sind seit Sonntag, den 15. März 2020, geschlossen.
Bereits seit Anfang letzter Woche wurden die Festhallen, Dorfgemeinschaftshäuser sowie Sportanlagen im Stadtgebiet bzw. in den Ortsteilen Nordhausens für jegliche Nutzung gesperrt. Ferner wurden die Spiel- und Bolzplätze in der Stadt Nordhausen seit 18. März 2020 geschlossen. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen wurden durch die Stadtverwaltung Nordhausen angebracht. Betroffen sind alle Spiel- und Bolzplätze, das heißt 18 in der Kernstadt und 15 in den Ortsteilen.
Die Zugänge zum Petersberggelände wurde ebenfalls gesperrt. Für die Notbetreuung in den Schulen ist ein Eingang geöffnet.
Da die notwendigen infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS – CoV-2 nicht gewährleistet werden können, bleiben auch die öffentlichen Toilettenanlagen im Bürgerhaus (Nikolaiplatz) und im Stadtpark (Am Gondelteich) bis auf Weiteres geschlossen.

Absage von Veranstaltungen und politischen Terminen:
Aufgrund der behördlich angeordneten Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 wurden hat die Stadt Nordhausen bereits am 14. März alle Veranstaltungen der Stadtbibliothek Nordhausen und der Nordhäuser Museen, Kunsthaus Meyenburg, Museum Flohburg, Museum Tabakspeicher, für die Dauer der angeordneten Maßnahmen abgesagt.
Aufgrund der verschärften Regelungen zum Kontaktverbot im Freien ist die Stadt Nordhausen gezwungen, weitere Veranstaltungen abzusagen. Davon betroffen sind die Gedenkveranstaltungen zum 75. Jahrestag der Zerstörung der Stadt Nordhausen (3./4. April 2020). Darüber hinaus muss auch das Brunnenfest, der Verkaufsoffene Sonntag sowie der Wurstmarkt (5. April 2020) abgesagt werden. Die für den 25. April terminierte Nordhäuser Kulturnacht wurde auf den 3. Oktober 2020 verlegt.
Im Zuge der weiteren Verschärfungen der Maßnahmen wurde auch die aktuelle Beratungsfolge aller politischen Gremien der Stadt Nordhausen vorerst abgesagt.


4. Weitere Maßnahmen

Das Stadtgebiet der Stadt Nordhausen ist als Bombenabwurfgebiet des II. Weltkrieges mit Kampfmitteln belastet. Damit gibt es grundsätzlich in Nordhausen eine latente Gefahr in Bezug auf Kampfmittelbelastung. Die Stadt Nordhausen hat gemeinsam mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Firma Tauber Delaborierung den Umgang mit Tiefbauarbeiten auf Grundlage des Vollzugs des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit den Verordnungen des Freistaats Thüringen dazu getroffen: Bis zum 19. April 2020, 24:00 Uhr, werden keine Tiefbaumaßnahmen im Radius von 1.000 m um das Südharz Klinikum Nordhausen durchgeführt. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt einsehbar.

Die Stadt Nordhausen und die SWG Nordhausen unterstützen die Gewerbetreibenden, Unternehmen und Selbstständige bei der Beantragung im Rahmen des Thüringer Soforthilfeprogramms – Stadt erhebt keine Gebühren für Auszüge aus dem Gewerberegister (gemeinsamen Pressemitteilung vom 25. März 2020).

In der Stadtverwaltung wurden innerbetriebliche Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS – CoV-2 getroffen, z.B. Schutz kritischer Infrastruktur, Belehrungen Hygienemaßnahmen, Einrichtung Home-Office-Arbeitsmöglichkeiten, räumliche Trennung Gemeinschaftsbüros und Erhalt Vertretungsregelungen, etc.

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