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8. Stadtratssitzung vom 1. Juli: Sondernutzungsgebühren, Verpflegung in Kitas, Vereine...

Donnerstag, 02. Juli 2020, 11:01 Uhr
Nordhausen (psv) Im Rahmen der gestrigen Stadtratssitzung hat der Stadtrat u. a. die Unterstützung sozialer Vereine, die Änderung der Sondernutzungsgebühren sowie die Förderung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas beschlossen.

Stadt unterstützt soziale Vereine


Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 fördert die Stadt Nordhausen den gemeinnützigen Träger schrankenlos e.V. Nordhausen in Höhe von 30.000 Euro. Die Fördersumme soll der Fortführung der Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe und sozialen Betreuung für Bürger und Bürgerinnen der Stadt Nordhausen mit Migrationshintergrund dienen. Das beschlossen die Stadträte auf ihrer gestrigen Sitzung.

Der Verein schrankenlos habe sich im Interessenbekundungsverfahren 2017 mit einer realistischen und schlüssigen Konzeption sowie auf Grund langjähriger Erfahrungen und Aktivitäten im Bereich der Migrationshilfe durchgesetzt, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage. Die inhaltlichen Schwerpunkte orientieren sich an den gesetzlichen Regelungen der Flüchtlingshilfe zur Unterstützung von Menschen ausländischer Herkunft bei der Bewältigung von Übergängen bis zur Integration in die Mehrheitsgesellschaft, wie zum Beispiel mit Beratungen, Hilfen sowie Begleitung bei den vielfältigsten alltäglichen und behördlichen Angelegenheiten. Die Ausschreibung des Interessenbekundungsverfahrens beinhaltet eine Option auf Verlängerung der Projektmaßnahme.

Förderung der Jugendarbeit in den Wirkungskreisen Salza/Krimderode und Nordhausen-Ost auch im Jahr 2021



Auf Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens 2018 beschlossen die Stadträte die Weiterführung der Förderung der gemeinnützigen Träger der Jugendarbeit von SJD „Die Falken“, Kreisverband Nordhausen und dem Kreisjugendring Nordhausen e. V. im Förderzeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021.
Die Fortführung der Förderung der sozialraumorientierten Jugendzentren in den Wirkungskreisen Salza / Krimderode und Nordhausen-Ost erfolgt auf der Grundlage und im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nordhausen. Insofern wird zur Struktursicherung der freien Träger eine Weiterführung der durch die Stadt Nordhausen finanzierten sozialraumorientierten Jugendzentren bis einschließlich 2022 empfohlen, heißt es in der Begründung des Beschlusses. Perspektivisch sichert die gegenwärtige Beauftragung bereits für das Jahr 2021 den Trägern Handlungssicherheit und schafft damit Planungsklarheit für die Umsetzung der weiteren strategischen Herausforderungen. Die Gewährung der finanziellen Mittel steht unter dem Vorbehalt eines rechtsgültigen Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021.

Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung



Nordhausen (psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat die Änderung der Satzung zur Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Nordhausen beschlossen. Das bedeutet, dass zukünftig für einzelne Sondernutzungen wie z. B. Wirtschaftsgärten, Warenauslagen, Werbeaufsteller keine Sondernutzungsgebühren erhoben werden. Auch die Aufstellung in den Einkaufsstraßen von Blumenkübeln, Dekogegenständen, Tischen und Stühlen zum Verweilen sollen gebührenfrei sein. Darüber hinaus wird die Gebührenreduzierung um 50 Prozent bei der Neuerrichtung von Elektrotankstellen und den dazugehörigen Stellflächen von 3 auf 10 Jahre verlängert.

Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas beschlossen



Im Rahmen der gestrigen Stadtratssitzung hat der Stadtrat beschlossen, im Haushaltsjahr 2021 die Finanzierung der Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen fortzusetzen. Das bedeutet, dass die Kosten für das technische Personal zur Vorbereitung, Zubereitung und Nachbereitung der Verpflegung, inklusive der Personalnebenkosten, von der Stadt Nordhausen bezuschusst werden.

Eine Umlage der Kosten für das technische Personal würde für Eltern bedeuten, neben dem Elternbeitrag und den Lebensmittelkosten, eine zusätzliche Belastung ohne eine einheitliche Erstattungsmöglichkeit bei niedrigen Familieneinkommen zu haben. „Die Stadt Nordhausen möchte daher, im Rahmen der sozialen Daseinsfürsorge, bis zu einer verbindlichen Regelung die Gemeinschaftsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen wie in den Vorjahren unterstützen“, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.

Der Zuschuss solle zum einen ermöglichen, dass vorhandene betriebliche Strukturen der Träger sowie vertragliche Verpflichtungen beibehalten werden können und damit finanziell gesichert sind und zum anderen die bestehende Qualität in der Gemeinschaftsverpflegung durch regionale Anbieter zu erhalten. Die mit dem Zuschuss unterstützte gleichberechtigte Beteiligung aller Kinder an den Mahlzeiten stärke außerdem nicht nur das Gemeinschaftsgefühl in den Kindergruppen, sondern präge ganz nebenbei Lebensgewohnheiten und unterstütze eine gesunde Ernährungsweise.



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