Meldung

Absage Altstadtfest: Gegendarstellung der Stadtverwaltung Nordhausen

Dienstag, 22. Juni 2021, 11:45 Uhr
Gegendarstellung der Stadtverwaltung Nordhausen zu den Aussagen des Veranstalters Sven-Bolko Heck in der NNZ-Online vom 21.06.2021:
  • Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen den Fortbestand der epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den Sommer hinaus beschlossen. Die Genehmigung großer Feste liegt in der gegenwärtigen Pandemiesituation nicht in der Hand der kreisangehörigen Stadt Nordhausen. Die Genehmigungsbehörde ist allein das Gesundheitsamt des Landkreises Nordhausen.
  • Eine formlose Anfrage des Altstadtfestveranstalters zur möglichen Nutzung des Rathausplatzes liegt seit letzter Woche vor. Herr Heck wurde über die Antragsformalitäten in der Stadt Nordhausen - entsprechend der für alle gültigen Stadtordnung - informiert bzw. kennt diese Vorgänge bereits aus früheren Veranstaltungen. Auf die notwendige Vorlage eines genehmigten Infektionsschutzkonzeptes (Gesundheitsamt) für das Volksfest wurde er hingewiesen.
  • Die mögliche Nutzung weiterer alternativer Standorte, neben dem Rathausplatz z.B. das Petersberggelände, wurde seitens des Veranstalters nicht mit der Stadt kommuniziert. Die Durchführung des Altstadtfestes und potentielle Alternativstandorte sollten in einem gemeinsamen Gespräch mit der Rathausleitung offen geführt und geklärt werden. Eine vorab-Absage gab es seitens der Stadtverwaltung nicht.
  • Die Stadt Nordhausen als Hauptgrund der Absage des Altstadtfests 2021 vorzuschieben - wie im NNZ-Beitrag vom 21.06.2021 suggeriert - ist unter den genannten Erläuterungen schlichtweg nicht richtig.
  • Eine Anfrage der NNZ-Redaktion an die Stadtverwaltung zu den Vorwürfen des Herrn Sven-Bolko Heck liegt nicht vor.

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