Meldung
Hinweis zum Umgang mit verwilderten Tauben
Dienstag, 14. März 2023, 16:22 Uhr
Nordhausen (psv) Für wilde Tauben besteht in Nordhausen ein Fütterungsverbot, und Grundstückseigentümer müssen dafür sorgen, dass wilde Tauben keine Nistmöglichkeiten haben. Darauf weist das Nordhäuser Ordnungsamt aus gegebenem Anlass hin und verweist auf den §7 der Nordhäuser Stadtordnung.
Verwilderte Tauben und deren Kot sind eine erhöhte Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung, für die öffentliche Reinlichkeit und auch das Eigentum. Deshalb seien diese Verbote in der Stadtordnung aufgenommen. Wer gegen diese Regelungen verstoße, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Weiterführende Informationen auf www.nordhausen.de.