Bürgerservice
Immission - Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigung
Kontakt Landratsamt Nordhausen
E-Mail:poststelle@LRANdh.thueringen.de
Anschrift:Grimmelallee 23
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Landratsamt und BürgerServiceZentrum:
Montag: 8.30-12.00 Uhr
Dienstag: 8.30-16.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8.30-18.00 Uhr
Freitag: 8.30-12.00 Uhr
Als Immissionen werden u. a. die Umwelteinflüsse aus Lärm, Staub und Geruch bezeichnet. Bei entsprechenden Belästigungen wenden Sie sich an die zuständigen Behörden:
Lärmbelästigung:
Hier liegt die Zuständigkeit bei verschiedenen Behörden, siehe Link - Lärmbelästigungen.
Staubbelästigung:
Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437)
Geruchsbelästigung:
Hier liegt die Zuständigkeit bei der Immissionsschutzbehörde des Landkreises Nordhausen (FG Bau und Umwelt, Tel.: 03631 911-437).
Eine Ausnahme bildet die Geruchsbelästigung durch Großviehanlagen (z. B. Schweinemast Nordhausen), Zuständigkeit liegt hier beim Landesverwaltungsamt Weimar (Referat Umweltüberwachung, Tel: 0361 3773790).
Lärmbelästigung:
Staubbelästigung:
Geruchsbelästigung:
Eine Ausnahme bildet die Geruchsbelästigung durch Großviehanlagen (z. B. Schweinemast Nordhausen), Zuständigkeit liegt hier beim Landesverwaltungsamt Weimar (Referat Umweltüberwachung, Tel: 0361 3773790).