Bürgerservice

Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbes. durch Straßen- und Schienenverkehr soll vorgebeugt werden, sie sollen gemindert oder verhindert werden. Dafür sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Stadt Nordhausen wurde die erste Stufe des Lärmaktionsplanes 2008, die zweite Stufe 2013 und 2018 die dritte Stufe erarbeitet. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans wurde am 02.12.2025 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen beschlossen.
Weitere allgemeine Informationen:
https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/immissionsschutz/laerm/laerm/ul/index.aspx
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Umgebungslärm / Lärmaktionsplan aktuell (4. Stufe)
Kontakt Amt für Stadtentwicklung
Fax:03631 696 87 428
E-Mail:stadtplanung@nordhausen.de
Anschrift:Stadtverwaltung Nordhausen
Markt 1
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 - 15:00 Uhr (nach Vereinbarung)
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbes. durch Straßen- und Schienenverkehr soll vorgebeugt werden, sie sollen gemindert oder verhindert werden. Dafür sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Stadt Nordhausen wurde die erste Stufe des Lärmaktionsplanes 2008, die zweite Stufe 2013 und 2018 die dritte Stufe erarbeitet. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans wurde am 02.12.2025 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen beschlossen.
Weitere allgemeine Informationen:
https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/immissionsschutz/laerm/laerm/ul/index.aspx