
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG hat die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zum Ziel. Schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm, insbes. durch Straßen- und Schienenverkehr soll vorgebeugt werden, sie sollen gemindert oder verhindert werden. Dafür sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Für die Stadt Nordhausen wurde die erste Stufe des Lärmaktionsplanes 2008, die zweite Stufe 2013 und 2018 die dritte Stufe erarbeitet. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans wurde am 02.12.2025 vom Stadtrat der Stadt Nordhausen beschlossen.
Weitere allgemeine Informationen:
https://www.thueringen.de/th8/tlug/umweltthemen/immissionsschutz/laerm/laerm/ul/index.aspx
Bemerkung
Das TLUBN hat die Lärmkarten Straßenverkehr 2022 mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung unter nachfolgender Internetadresse öffentlich zur Verfügung gestellt: