Bürgerservice
Bestattung von Verstorbenen ohne Angehörige
Kontakt Sachgebiet Ordnung und Verkehr (Öffentliche Ordnung)
Fax:03631/696-833
E-Mail:oeff.ordnung@nordhausen.de
Anschrift:Stadt Nordhausen
Ordnungsamt
Sachgebiet Ordnung und Verkehr
Neues Rathaus
Markt 15
99734 Nordhausen
Erreichbarkeit:Montag: 8:30 - 15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Entsprechend den Bestimmungen des Thüringer Bestattungsgesetzes (ThürBestG) § 18, Abs. 2 vom 19. Mai 2004 ist die Stadt Nordhausen als Ordnungsbehörde verpflichtet, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen, wenn die nach § 18, Abs. 1 ThürBestG genannten Angehörigen ihrer Bestattungspflicht nicht nachkommen oder kein Bestattungspflichtiger vorhanden ist oder keine andere Person innerhalb der gesetzlich festgelegten Zeit (§ 18 Abs. 3, Satz 1 innerhalb von 10 Tagen) für die Bestattung sorgt.
Das heißt, die Ordnungsbehörde hat Bestattungen von Verstorbenen anzuordnen, für die ansonsten niemand tätig wird.
Die Bestattung erfolgt dann auf dem Hauptfriedhof in Nordhausen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9252
Das heißt, die Ordnungsbehörde hat Bestattungen von Verstorbenen anzuordnen, für die ansonsten niemand tätig wird.
Die Bestattung erfolgt dann auf dem Hauptfriedhof in Nordhausen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 696-9252