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Hauptausschuss gibt Planungen für Rad- und Gehwegbrücke über die Zorge in Obersalza frei

Donnerstag, 18. Februar 2021, 15:17 Uhr
Brücke über die Zorge am Kohnsteinweg (Foto: Stadtverwaltung) Brücke über die Zorge am Kohnsteinweg (Foto: Stadtverwaltung) In der 16. Sitzung des Hauptausschusses wurde der Planungsauftrag für die Rad- und Gehwegbrücke über die Zorge auf dem Kohnsteinweg in Obersalza an das Büro IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG, Kantstraße 5 in Weimar, für die Leistungsphasen 4-9 sowie die örtliche Bauüberwachung einschließlich Nebenkosten in Höhe von 62.829,62 € brutto, erteilt.

Der Kohnsteinweg ist durch Nichtvorhandensein, seit Januar 2017 ist die Brücke für jeglichen Verkehr gesperrt, eines Brückenbauwerks unterbrochen. Diese Brücke wird für die Anwohner der Stadtteile Obersalza und Salza aber auch für Anwohner des Ortsteils Niedersachswerfen der Landgemeinde Harztor dringend benötigt. Darüber hinaus ist sie eine wichtige und sichere Wegeverbindung zwischen der Stadt Nordhausen und den nördlich angrenzenden Gemeinden. Sie besitzt eine überregionale Bedeutung für Tourismus und Naherholung, da sie eine wichtige Zuwegung zum länderübergreifenden Karstwanderweg ist. Ein entsprechender Fördermittelantrag ist an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr erfolgt.

Unter Berücksichtigung der Verbreiterung des Regelquerschnitts (für den Radverkehr) und unter Berücksichtigung des ungenügenden Zustandes der vorhandenen Brückensubstanz ist ein Ersatzneubau die wirtschaftlichste und technisch sinnvollste Variante gegenüber einer Instandsetzung vorhandener Brückenbauteile.
Im Vorfeld wurden in den ersten drei Leistungsphasen Entwürfe erarbeitet, z.B. „nur Gehweg“ oder „gemeinsamer Rad- und Gehweg sowie welche tragwerksplanerischen vorrangigen Prioritäten diese neue Brücke besitzen muss. Hier wurden die gegenwärtigen, normgerechten Anforderungen eines Brückenbauwerks in der heutigen Zeit umgesetzt und betrachtet. Die Stadt Nordhausen möchte mit diesem Brückenbauwerk auch den Radverkehr am Kohnsteinweg implementieren, so dass diese Brücke eine genormte Breite haben muss. Die lichte Breite dieser Rad- und Gehwegbrücke beträgt dann 2,5 m. Die Spannweite wird ca. 26,0 m betragen. Die Entwurfsplanung ist immer mit einer Kostenschätzung hinterlegt und daher diese Summe.

Die derzeit gesperrte Brücke wies gemäß Brückenprüfung vom November 2016 erhebliche Schäden und Mängel auf und wurde nach DIN 1076 mit der Zustandsnote 4,0 (ungenügend) bewertet. Danach sind die Dauerhaftigkeit und die Standsicherheit einzelner Bauteile sowie des Bauwerks nicht mehr gegeben, die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt und somit nicht mehr voll gegeben. Als Sofortmaßnahme waren lt. Prüfbericht Nutzungseinschränkungen vorzunehmen.
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